Neues aus dem Fachkreis Sichere Gemeinde

Das 2012 eingeführte Bundeskinderschutzgesetz und die daraus resultierenden Konsequenzen für Gemeinden und Gemeindejugendwerke standen bei der Sitzung des Fachkreises Sichere Gemeinde im März im Mittelpunkt. Stephan Groschwitz, Referent für Kinder- und Jugendpolitik der AEJ, beriet den Fachkreis bei den Überlegungen. Vorrangig ging es dabei um die Forderung des Gesetzgebers, Ehrenamtliche, die in kinderschutzreleventen Bereichen vorbestraft sind, von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auszuschließen. Bei Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich sollen die Ehrenamtlichen daher vor „Dienstbeginn“ ein Führungszeugnis vorlegen (§72a Abs.4 SGB VIII).

Die praktische Umsetzung bedarf für Gemeinden vieler Überlegungen, angefangen vom Datenschutz bis zur Auswahl der Ehrenamtlichen, die ein Führungszeugnis abgeben sollen. Die Einführung von Führungszeugnissen für Ehrenamtliche kann Gemeinden dazu anregen, sich generell Gedanken um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu machen. Denn das Führungszeugnis allein wird den Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht gewährleisten.
Grundsätzlich gilt, dass Gemeinden von sich aus keine Führungszeugnisse einfordern müssen. Die Kommunen kommen dazu auf die Gemeinden zu.
Der Fachkreis arbeitet gerade an einer Handreichung, die Gemeinden Hilfestellungen zur Einführung von Führungszeugnissen geben soll.

Daneben gab es noch einige andere Themen, wie z.B. die kontinuierliche Qualifizierung von Hauptamtlichen. Diese ist uns besonders wichtig, da es sich hier um diejenigen handelt, die das Wissen im Bereich Sichere Gemeinde weitergeben. Die Stärkung der Rolle der Vertrauenspersonen in den Ländern spielte ebenfalls eine Rolle. Dies ist uns wichtig, weil es dabei um den ganz praktischen Bereich des Fallmanagements geht und damit um Menschen und Schicksale, die ganz konkret von Gewalt betroffen sind.

Geplant wurde auch der zweite Fachtag, der am 15.02.2014 zum Thema „Mächtig ohnmächtig!?“ in Kassel stattfinden wird.

Juliane Neumann-Schönknecht