Beteiligungsformate in Regionen und vor Ort
Ein Fahrplan in 10 Punkten
Teilprojektteam GJW „Unser Bund 25“
Kinder und Jugendliche können
über ihre eigenen Belange entscheiden
„Lasst doch die Kinder zu mir kommen, hindert sie nicht daran!
Denn für Menschen wie sie ist das Reich Gottes da.“ (Mk 10,14)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist auch in diesem starken Wort Jesu begründet. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Personen, haben eigenständigen Glauben und eigenständige Perspektiven. Indem wir Kinder und Jugendliche beteiligen, folgen wir Jesus nach und gestehen ihnen ihren rechtmäßigen Platz in der Reich-Gottes-Gemeinschaft zu.
Auch die moderne Pädagogik ist schon lange davon überzeugt, dass Beteiligung von jungen Menschen eine Form ist, ihnen gerecht zu werden: „Partizipation bedeutet, an Entscheidungen mitzuwirken und damit Einfluss auf das Ergebnis nehmen zu können. Sie basiert auf klaren Vereinbarungen, die regeln, wie eine Entscheidung gefällt wird und wie weit das Recht auf Mitbestimmung reicht.“ (Straßburger/Rieger 230)
Die drei Stufen der tatsächlichen Partizipation sind nach Straßburger und Rieger (1) Mitbestimmung zulassen, (2) Entscheidungskompetenz teilweise abgeben, (3) Entscheidungsmacht übertragen. Vorstufen und damit keine eigentliche Partizipation sind hingegen: (1) Informieren, (2) Meinung erfragen und (3) Lebensweltexpertise einholen.
Bei Partizipation geht es um die Fragestellungen, die die (potentiell) partizipierenden Personen betreffen und die deshalb auch immer konkret sind. Wenn wir uns vornehmen, Kinder und Jugendliche an Prozessen so zu beteiligen, dass sie ihre Stimme einbringen und die Dinge, die sie selbst betreffen, auch entscheiden können, brauchen wir Formate, in denen diese Beteiligung geschieht. Diese Formate können sehr unterschiedlich aussehen und je nach Fragestellung variieren. Hier kommt es auf die Haltung, die Kreativität und den Gestaltungswillen der beteiligten Verantwortlichen an. Beteiligung kann geschehen in der Frage, wie das Programm einer Jugendgruppe in Zukunft gestaltet wird, welche Art von Freizeit man plant und vieles mehr.
Um bestimmte Fragestellung für Kinder und Jugendliche in den Gemeinden einer Region zu entscheiden, eignet sich eine verstetigte Beteiligungsform. Im UB25-Konzeptpapier wird sie „junge Parlamente“ genannt. Dort heißt es unter Punkt 4.4: „Die jungen Parlamente bieten Kindern und Jugendlichen aus den Gemeinden die Möglichkeit, auf kreative, gestalterische und attraktive Weise für sie relevante Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören beispielsweise die Gestaltung der GJW-Angebote in der Region, die Berufung und Begleitung der zuständigen Referentinnen und Referenten oder die Anschaffung von Materialien für die GJW-Arbeit.“
Die Begriffe junge Parlamente bzw. Jugendparlamente sind in der kommunalen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen übliche Begriffe, aber sie hören sich sehr formal an. Niemand soll hier in einen „öden parlamentarischen Betrieb“ gezogen werden. Vielmehr muss das Ziel sein, kreativ und gestaltend das Leben zu teilen und gute Ideen voranzubringen. Deshalb verwenden wir immer wieder auch die Begriffe Beteiligung oder Beteiligungsformate.
Auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Glaubensfragen ist eine wichtige Komponente. Dazu gehört zum Beispiel, das Abendmahl gemeinsam mit Kindern zu feiern oder sie auch in die Vorbereitung und das Verteilen einzubinden. Gottesdienste und auch Predigten können Situationen sein, in denen junge Menschen eingebunden sind.
Ein 10-Punkte-Plan
Will man Mitbestimmung in kontinuierlichen Beteiligungsformaten initiieren, dann könnte das über diesen Weg von 10 Punkten funktionieren:
1. Ehrenamtliche vor Ort finden und einladen
Mitbestimmung lebt von Menschen, die mitmachen. Ladet Menschen aus den Gemeinden ein, mitzudenken und sich einzubringen. Nutzt dazu echte Einladungen, die Menschen Freiheit lassen – ein Appell an das schlechte Gewissen oder Druck funktionieren erfahrungsgemäß nicht so gut.
2. Inhaltliche und formale Formate integriert denken
Denkt Mitbestimmung nicht als eigene Veranstaltung, sondern integriert sie in bestehende Formate: bei Kinder- und Jungschartagen, auf Freizeiten, bei Mitarbeitendentagen. Überall, wo ihr eine Veranstaltung denkt und plant, könnt ihr sie partizipativ denken: Mitbestimmung der Teilnehmenden über Programmpunkte, selbst durchgeführte Programmpunkte, Predigten von Teens (siehe Silvestival und BÄM), Nachdenken über Fragen, die über die Veranstaltung hinausgehen. (Niemand muss zu einem „öden und abstrakten Kinderparlament“ eigens zwei Stunden von den Eltern durchs Land gefahren werden.) Beteiligung kann da stattfinden, wo Menschen ohnehin zusammen sind.
3. Vorbereitung und Nachbereitung der Beteiligungsformate
Die Verantwortung der hauptamtlich und ehrenamtlich leitenden Personen ist es, Mitbestimmungsformate so zu kreieren, dass junge Menschen tatsächlich angemessen zu Wort kommen und es nicht auf eine Pseudopartizipation hinausläuft. Das heißt zuerst: Sie müssen eine machtkritisch sensible Haltung verkörpern, die Raum gibt und nicht präjudiziert, sie müssen Kommunikationswege gut beschreiben und sicherstellen, sie müssen die Rahmenbedingungen der Entscheidungen kommunizieren, sie müssen Wege schaffen, dass jede Person gleichberechtigt zu Wort kommen kann. Die Haltung der verantwortlichen Personen entscheidet über das Gelingen der Beteiligung.
4. Konstitution und Ordnung bestimmen
Je nach Formalisierungsgrad brauchen die Beteiligungsformate auch eine Ordnung. Diese kann erstmal niedrigschwellig sein. Auf jeden Fall braucht das jeweilige junge Parlament jedes regionalen GJWs eine Ordnung1. Ihr müsst aber keine Ordnung selbst erfinden, sondern könnte euch an der Musterordnung für die regionalen GJWs bedienen. Hier werden Grundsätze der gemeinsamen Arbeit und der Entscheidungswege festgelegt (ggf. Wahlverfahren oder Wahlperioden, Berücksichtigung von Gleichberechtigungsstrategien, Stimmrecht an Alter gebunden, etc.). Wichtig ist auch, dass die Ordnung von regionalen GJWs nicht der Ordnung des Bundes-GJWs widersprechen darf.
5. Wahl eines Leitungsgremiums
Jedes regionale GJW wählt sich ein Leitungsgremium. Auch hier hilft euch der Ordnungsvorschlag. Das geschieht nach der unter 4. festgelegten Ordnung. Welche Aufgaben soll dieses Leitungsgremium haben, welche Rollen soll es enthalten, welche Kompetenzen soll es ausfüllen? Für dieses Gremium kann man sich auch an den Aufgaben und Strukturen der bisherigen GJW-Vorstände orientieren. Um auch hier die Beteiligungsstufe möglichst hoch zu setzen, könnte man das Stimmrecht ebenfalls an eine bestimmte Altersschwelle binden. Dieses Gremium sammelt die Ergebnisse der Beteiligungsstrukturen und verarbeitet sie.
6. Regelmäßigkeit bei Beteiligungsformaten
Die grundlegenden Beteiligungsformate der Region, also vor allem das junge Parlament eines regionalen GJWs, sollten in einer Regelmäßigkeit zusammen sein, die kontinuierliches Arbeiten möglich macht. Das kann z.B. quartalsweise geschehen, ist aber immer an den Aufgaben zu messen. Das Leitungsgremium nimmt die Vertretung während der Zeit wahr, in der die Beteiligungsformate nicht tagen und trifft Entscheidungen im Sinne der besprochenen Inhalte.
7. Projekte und Begleitung
Aus der Arbeit der Beteiligungsformate und des Leitungsgremiums entstehen Projekte und Ideen, die zugunsten von jungen Menschen umgesetzt werden sollen. Dieser Prozess wird von den Hauptamtlichen so begleitet, dass sie den ehrenamtlichen jungen Menschen Rahmenbedingungen eröffnen, selbst zu gestalten. Diese Rollen nehmen sie machtsensibel wahr. Gegebenenfalls stellen sie Verknüpfungen zu anderen Beteiligungsformaten und anderen Regionen her, wenn dies im Sinne des Anliegens ist.
Projekte in diesem Sinne können alles Mögliche sein: Freizeiten, Schulungen, Gottesdienste und spirituelle Angebote, Beteiligungen an ökumenischen, kommunalen und politischen Aktionen und vieles mehr.
8. Verknüpfungen herstellen
Wenn Beteiligungsformate entstehen oder schon entstanden sind, brauchen sie auch verschiedene Verknüpfungen. Die erste und wichtigste Verknüpfung ist zu den Regionalteams der jeweiligen Region herzustellen, denn die inspirierende Arbeit in der Region soll multigenerational geschehen. So verstehen sich Regionalteam und die Beteiligungsformate junger Menschen als Gefährten an der gleichen Sache.
Im Übergang wird es auch wichtig sein, gute bestehende Projekte in die neue Struktur zu integrieren. Hier kann es wichtig sein, sich mit anderen Regionen zu verknüpfen und Verantwortung gemeinsam zu tragen. Auch in Bezug auf Fördermittel wird die Grenze der Bundesländer von Bedeutung sein, sodass sich hier mehrere Regionen miteinander verknüpfen müssen. Die Hauptamtlichen der Regionen spielen darin die Rolle von Macher*innen, aber nicht von Entscheider*innen.
9. Wachstum eines Netzwerkes
Aus dem Prozess von Beteiligung entsteht ein lebendiges Netzwerk von jungen Menschen, die miteinander verbunden sind und in und zwischen Gemeinden zum Wohl der konkreten Menschen vor Ort gestalten. Dieses Netzwerk verändert sich beständig. Es muss gepflegt werden. Wenn Menschen ausscheiden, empfiehlt es sich, sie in neue Aufgaben zu senden und aktiv positiven Abschied zu nehmen. (Wenn Menschen nur mit schlechtem Gewissen aufhören dürfen, übt man einen Druck auf sie aus, der nicht gut ist.)
10. Beteiligung als Selbstwirksamkeitserfahrung
Diese Form der Beteiligung lässt junge Menschen Selbstwirksamkeit erfahren. Sie entfalten ihre Persönlichkeit und wachsen zu mündigen Christ*innen heran. Sie begeistern sich für die Gestaltung von Kirche – ihrer Kirche –, und sie erleben Projekte, die sie begeistern. Innerhalb der Beteiligungsstrukturen wird Leben gestaltet und findet Leben statt. Ideen für die Zukunft wachsen und werden reflektiert. Menschen, die so geprägt sind, zehren oft ein Leben lang von dem Vertrauen, das in sie gesetzt wurde. Sie werden zu Kirchengestalter*innen weit über ihre Jugendzeit hinaus.
Noch ein paar grundlegende Gedanken zur Beteiligung von jungen Menschen
Angemessenheit
Beteiligungsformate müssen sich an der Angemessenheit messen lassen. Es ist nicht angemessen, Kinder in parlamentarische Abläufe von Erwachsenen zu nötigen. Das wird nicht von Erfolg gekrönt sein. Es ist aber durchaus angemessen, sie über ihre eigenen Belange entscheiden zu lassen und für diese Entscheidungsvorgänge auch angemessene Formate zu finden. Zur Angemessenheit gehört auch, den Entscheidungsrahmen möglichst klar zu setzen und zu kommunizieren. Die Zielgruppe muss diesen Entscheidungsrahmen verstehen können.
Rollenklarheit der begleitenden Personen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen funktioniert, wenn es den parteilichen Willen von Erwachsenen gibt, sie zu beteiligen. Anders haben sie kaum die Möglichkeit dazu. Das bedeutet auch, dass man sie nicht allein lassen und dann erwarten kann, dass sie das schon hinbekommen. Zu dem parteilichen Willen gehört es, ihnen Strukturen zu ermöglichen und sie darin zu unterstützen. Der Selbstanspruch von begleitenden Erwachsenen muss sein, die Selbstbestimmung möglich zu machen, ohne zu präjudizieren.
„Umgekehrte“ Begründungspflicht
Begründungspflichtig ist nicht die Forderung nach Beteiligung, sondern deren Abwehr. Unser gesellschaftlicher Normalzustand ist aber bisher nach wie vor, dass eher die Beteiligung begründungspflichtig zu sein scheint. Eine Testfrage könnte sein: Warum haben wir die Kinder nicht mehr einbezogen und ihnen eine Stufe mehr Partizipation zugetraut?
Unterscheidung zwischen projektbezogener und längerfristiger Beteiligung
Projektbezogen: z.B. Freizeit, Jugendgottesdienst, Aktion im Stadtteil, Mitarbeit über kürzere Zeit, Information über die Rahmenbedingungen, Einbeziehung durch Ideensammlung und Abstimmung über das Format des Projektes.
Längerfristig:Kontinuierliche Beteiligungsformate und Leitungsgremien müssen angemessen auf das Gestaltungsfeld bezogen sein:
- Kinderkonferenz (-parlament) auf Gemeindeebene
- Jugendkonferenz (-parlament) auf Regionsebene
Die Partizipationspyramide
Partizipation wird häufig in Form einer Leiter oder in Form einer Pyramide dargestellt2. Mit zunehmender Höhe steigt die Involvierung und so der Grad der Partizipation. Dabei ist in Vorstufen der Partizipation und die tatsächliche Partizipation zu unterscheiden.
1 Wenn ihr hier am Anfang gar nicht wisst, wie es losgehen soll, könnt ihr einfach die Mitarbeitendenkonferenz eures jetzigen GJWs nehmen, auf der ihr sowieso die wichtigsten Entscheidungen trefft, und das Stimmrecht so verändern, dass nur Menschen unter 27 abstimmen dürfen. Alle anderen dürfen auch reden und ihre Expertise der Gemeinschaft zur Verfügung stellen, aber die jungen Menschen entscheiden dann. Damit habt ihr die Qualität ihrer Partizipation deutlich erhöht.
2 Vgl. www.kinderrechte.de/fileadmin/Redaktion-Kinderrechte/4_Praxis/4.6_Beteiligungsbausteine/4.6.1_Grundlagen/4.6.1.1_Theorie/Baustein_A_1_1.pdf und www.partizipationspyramide.de.
Literatur
Gaby Straßburger / Judith Rieger (Hrsg.), Partizipation kompakt. Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe. Weinheim / Basel 2014 (2. Aufl. 2019).
