„Die Spitze der Spitze des Eisbergs“

Die Missbrauchs-Studie der evangelischen Kirche und wir

Von Volkmar Hamp  |  Erschienen in HERRLICH 01|2024, Seiten 42-47  |  14:46 MIN 

Mit der sogenannten „ForuM-Studie“ wurde am 25. Januar 2024 die erste unabhängige Forschungsarbeit über Ursachen und Häufigkeit von sexueller Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie in Deutschland veröffentlicht. Der Name „ForuM“ verweist auf den Titel des Forschungsprojekts: „ForuM – Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“.

Die Forschenden des Verbundes, der im Auftrag der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gearbeitet hat, gehen für den Bereich der EKD und der Diakonie von mindestens 1.259 Beschuldigten, darunter 511 Pfarrpersonen, und mindestens 2.225 Betroffenen aus. Das allerdings sei nur „die Spitze der Spitze des Eisbergs“. Der evangelischen Kirche werfen sie einen mangelhaften Umgang mit Betroffenen, eine Blockade-Haltung bei der Aufarbeitung und unzureichend funktionierende Schutzkonzepte vor.

Alles in allem ist dieser Studie zufolge – anders als viele glaubten – die Situation im Blick auf das Thema „sexualisierte Gewalt“ in der evangelischen Kirche nicht wirklich besser als in der katholischen Kirche. Eine vergleichbare Studie für evangelische Freikirchen im Allgemeinen oder für den Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) im Besonderen gibt es bisher nicht. Können wir trotzdem etwas aus den Ergebnissen der „ForuM-Studie“ lernen?

Interessant ist zunächst die Methodik:

Die „ForuM-Studie“ gliedert sich in fünf Teilprojekte und eine Metastudie.

Teilprojekt A hat aus einer historischen Perspektive den kirchlichen und öffentlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche untersucht.

Teilprojekt B hatte die bisherige Praxis der Aufarbeitung von (sexualisierter) Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie zum Thema. Bei Teilprojekt C ging es um die Erfahrungen und Sichtweisen von Menschen, die sexualisierte Gewalt in evangelischen Kontexten erlitten haben. Teilprojekt D erforschte die Perspektive Betroffener auf Strukturen der evangelischen Kirche und deren Nutzung durch Täter*innen. In Teilprojekt E wurde versucht, Kennzahlen zur Häufigkeit und Merkmale des institutionellen Umgangs mit sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche zu ermitteln. Aufgabe der Metastudie war es, den Verbund zu koordinieren und die Ergebnisse der Teilstudien zusammenzuführen.

Alles in allem war an der Studie ein großes, interdisziplinäres Team von Forschenden aus den Bereichen Soziale Arbeit, Forensische Psychiatrie, Sozialpädagogik und Geschichtswissenschaft beteiligt. Es hat über drei Jahre versucht, ein möglichst umfassendes Bild über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie zu zeichnen. Dabei stützte es sich auf Aktenanalysen, Interviews mit Betroffenen und Vertreter*innen der Institution sowie auf eine Analyse der öffentlichen Kommunikation der EKD über Prävention und Aufarbeitung.

Beklagt wurde die unzureichende Datenlage:

Vor allem bei der Erhebung von Fallzahlen und Beschuldigten, für die das Teilprojekt E unter der Leitung des Mannheimer forensischen Psychiaters Harald Dreßing zuständig war, hatten die Forschenden mit einer Reihe von Problemen zu kämpfen.

Zum einen wurden Akten über Missbrauchsfälle nur sehr unzureichend geführt, weil es keine verbindlichen Regeln zur Dokumentation gab. Auch von „inoffiziellen Sammlungen“ oder „Kisten mit problematischen Inhalten“ in einigen Kirchenämtern war die Rede. Nicht auszuschließen ist laut Studie auch, dass Akten vernichtet oder manipuliert wurden.

Aber auch die Datenerhebung selbst bereitete Probleme. Hier waren die Forschenden auf die Zuarbeit der Landeskirchen und Diakonieverbände angewiesen, die eigene Mitarbeitende mit der Aktendurchsicht beauftragten. Ursprünglich hatte eine stichprobenartige Durchsicht von Personalakten zum Forschungsdesign gehört. Doch weil sich einige Landeskirchen dazu personell nicht in der Lage sahen, fand diese nicht statt. Stattdessen wurden nur sogenannte „Disziplinarakten für Pfarrer“ (4.282) durchgesehen.

So war die Quellenlage am Ende erheblich schlechter als zum Beispiel bei der 2018 vorgestellten MHG-Studie der katholischen Kirche, die ebenfalls von Harald Dreßing geleitet worden war. Diese Studie – benannt nach den Orten der Universitäten des Forschungskonsortiums: M(annheim)-H(eidelberg)-G(ießen) – trägt den Titel „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“. Für sie waren seinerzeit über 38.000 Personalakten für Priester durchgesehen worden.

Die Folge dieses Missverhältnisses ist, dass die Fallzahlen in den evangelischen Landeskirchen vermutlich erheblich unterschätzt werden. Sie bilden – so die Forschenden – allenfalls die „Spitze der Spitze des Eisbergs“.

Die Betroffenen und was ihnen widerfuhr:

Bei den in dieser „Spitze der Spitze des Eisbergs“ ermittelten Fällen sexualisierter Gewalt war die Mehrheit der Betroffenen unter 14 Jahre alt. Die Taten waren laut Studie meist geplant und fanden häufig mehrfach statt. Nach einer Schätzung der Forschenden liegt die tatsächliche Zahl der Betroffenen jedoch deutlich höher. Sie sprechen von 9.355 möglichen Betroffenen, die eine Durchsicht der Personalakten hätte ergeben können.

Die Schwere der Fälle reicht von Taten ohne direkten Körperkontakt (Aufforderung zum Ansehen pornografischen Materials) bis hin zu analer oder genitaler Penetration, was dem Straftatbestand einer Vergewaltigung entspricht.

Besonders gefährdet waren Kinder und Jugendliche, die sich in geschlossenen Institutionen befanden, etwa in Heimen oder auch im Pfarrhaus. Und während bei den Fällen in der Diakonie die Opfer mehrheitlich männlich waren, gab es bei den Fällen, in denen die Täter Pfarrer waren, einen höheren Anteil von Mädchen und jungen Frauen.

Tatorte waren Gemeinden, etwa im Musik- oder Konfirmandenunterricht, Heime, Pflegeheime, die Jugendarbeit, Pfarrfamilien, Schulen und Internate.

Betroffene erlebten zumeist kaum Unterstützung und mangelnde Sensibilität, wenn sie bei kirchlichen Stellen Taten anzeigten. Ihre Darstellung wurde laut Studie angezweifelt, die Beschuldigten geschützt. Betroffene wurden zudem mit Wünschen nach Vergebung konfrontiert, ohne dass eine angemessene Auseinandersetzung mit der Tat stattfand. 

Die Beschuldigten …

… waren überwiegend männlich, im Durchschnitt 39,6 Jahre alt und zum Zeitpunkt der ersten Tat verheiratet. Viele Täter waren Mehrfachtäter. Auf einen Mehrfachbeschuldigten kommen demnach fünf Betroffene. Gegen knapp 61 Prozent der beschuldigten Pfarrer wurde mindestens ein Disziplinarverfahren geführt. Gegen 45,4 Prozent gab es eine Anzeige. 

Die kirchliche Haltung zur Aufarbeitung dieser Taten war (und ist) problematisch:

Laut Studie wurde das Thema Aufarbeitung von Missbrauch in der evangelischen Kirche und der Diakonie erst spät, nämlich 2018, öffentlich angepackt. Bei der Aufarbeitung wie bei der Prävention sehen die Forschenden deshalb auch heute noch großen Nachhol­bedarf. Fast immer waren es Betroffene, die Aufarbeitung verlangten und initiierten. Die evangelische Kirche, so das Fazit, müsse Missbrauch endlich als Teil der eigenen Geschichte und Gegenwart verstehen.

Von sexuellem Missbrauch als Problem in den eigenen Reihen wurde häufig abgelenkt. Aus der Perspektive der evangelischen Kirche als Institution war dies – wegen des Zölibats, der Sexualmoral und den strengen Hierarchien – vor allem ein systemisches Problem der katholischen Kirche. Wenn es Fälle in der evangelischen Kirche gegeben habe, dann in Heimen der Diakonie in den 50er und 60er Jahren, sowie durch die Liberalisierung des Umgangs mit Sexualität in den 70er und 80er Jahren.

Doch diesen Erzählungen und Auffassungen widerspricht die ForuM-Studie: Nicht der Zeitgeist ist Ursache für sexualisierte Gewalt, sondern Täter nutzen die jeweiligen Umstände aus, um ein Macht- und Gewaltsystem zu etablieren, in dem sie übergriffig werden können. 

Die Empfehlungen der Forschenden:

Die Forschenden bekräftigen zuallererst, dass Betroffene ein Recht auf Aufarbeitung haben. Sie kommen zu dem Schluss, dass die föderale Struktur der EKD und ihrer Gliedkirchen ein Hindernis für diese Aufarbeitung ist. Zudem regen sie kirchenunabhängige Ansprechstellen und eine externe Ombudsstelle für Betroffene an, an die diese sich wenden können, wenn es Probleme gibt. Außerdem empfehlen sie die Einführung einer umfassenden verbindlichen Aktendokumentation und Statistik. Letztlich sei auch eine Personalaktenanalyse unabdingbar für eine transparente Aufarbeitung. 

Was wir aus der ForuM-Studie lernen können:

Die Studie der EKD zeigt, dass sexualisierte Gewalt im Raum der Kirche kein spezifisches Problem der katholischen Kirche ist und dass deren Strukturen oder der Zölibat nicht die einzige Ursache für gewalttätige Übergriffe sind. Entscheidend ist, wie in einem System Macht ausgeübt und missbraucht werden kann! Denn alle menschlichen Institutionen und Systeme – Partnerschaften, Familien, Religionen, Kirchen, Parteien, Firmen, Bildungseinrichtungen und Vereine – sind anfällig für Missbrauch. Deshalb müssen sie alle sich klare und transparente Regeln geben und sich an diese Regeln halten!

Als Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) sind wir hier, was Prävention und Intervention angeht, erste Schritte gegangen, zum Beispiel mit der GJW-Kampagne „Auf dem Weg zur sicheren Gemeinde“ und der Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt im BEFG. Mit der Aufarbeitung der Geschichte sexualisierter Gewalt in unserer Kirche haben wir hingegen noch gar nicht begonnen.

Ein Hauptproblem der EKD-Studie ist, dass zu wenig personelle Kapazitäten bereitgestellt wurden, um im vollen Umfang mit den Forschenden zu kooperieren. Für manche Kritiker*innen war das eine Form passiven Widerstands. Auf alle Fälle waren die meisten Landeskirchen nicht gut genug vorbereitet auf diese Arbeit oder haben sie unterschätzt. Deshalb kann man, wie bei den Studien zur sexualisierten Gewalt in der katholischen Kirche, jetzt auch für die EKD und die Diakonie nur von einem sehr kleinen „Hellfeld“ sprechen, in dem manches ein wenig klarer geworden ist, von der „Spitze der Spitze des Eisbergs“. Darunter liegt weiterhin ein viel größeres „Dunkelfeld“.

Für den BEFG gilt, dass wir die ersten Schritte zur Aufhellung unseres „Dunkelfeldes“ noch machen müssen! Dafür wäre es zunächst wichtig, den Opfern, also den Betroffenen, Raum zu geben, über ihre Anliegen zu sprechen – und dies in einer Haltung, die nicht davon ausgeht, dass wir eh schon wissen, was die Betroffenen wollen und was für sie am besten ist. So kann es nämlich keine wirkliche Aufarbeitung geben, und später auch keine Heilung. Vor allem aber hilft es nicht, zu sagen: „Wir sind doch alle Brüder und Schwestern und müssen einander vergeben!“ So funktioniert das nämlich nicht. „Natürlich gehört Vergebung zum Markenkern des Christlichen, aber vorher kommt die Gerechtigkeit. Erst muss die Schuld wirklich anerkannt und in ihrer ganzen Tiefe durchgearbeitet werden.“ (Hans Zollner)

Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir auf unsere eigenen systemischen Zusammenhänge schauen, die Missbrauch begünstigen und Vertuschung befördern. Sonst wiegen wir uns in eine „trügerische Sicherheit“ (Christian Rommert). In der evangelischen Kirche scheint dies zum Beispiel das evangelische Pfarrhaus mit seinen besonderen Mechanismen gewesen zu sein, in der katholischen Kirche das Männerbündische in der klerikalen Hierarchie. In beiden Systemen gab es eine Kultur des Verschweigens, sowie eine unklare Zuordnung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Doch solche systemischen Zusammenhänge, die Missbrauch begünstigen und Vertuschung befördern, gibt es in Freikirchen und bei uns Baptisten auch, zum Beispiel:

  • familiäre Gemeindestrukturen und ein enges Miteinander,
  • ein oft sehr problematisches Verhältnis zum Thema Sexualität und zur gewaltfreien Erziehung, aber auch zur Frage von Gehorsam und Vergebung,
  • ein starkes Machtgefälle zwischen Männern und Frauen, zwischen geistlichen Leitungspersonen und normalen Gemeindemitgliedern, zwischen Erwachsenen und Kindern,
  • subsidiäre und föderale Bundes­strukturen ohne klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • und vor allem die Einstellung: „Bei uns gibt es so was nicht! 

Diese systemischen Zusammenhänge sollten wir uns bewusst machen, Betroffenen Raum geben und ihnen zuhören und mehr finanzielle und personelle Ressourcen in die Aufarbeitung des Themas sowie in den Schutz vor sexualisierter Gewalt stecken! 


Zum Weiterlesen:
 

 

Volkmar Hamp ist Referent für Redaktionelles in der Bundesgeschäftsstelle des Gemeinde­jugendwerks und Mitinitiator der Kampagne „Auf dem Weg zur sicheren Gemeinde“.