Was tun, wenn...

Die beste Präventionsarbeit kann keinen absoluten Schutz vor (sexualisierter) Gewalt garantieren. Das strukturierte und festgeschriebene „Was tun, wenn …“ - auch Intervention genannt - zielt darauf ab, bereits ausgeübte sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern oder Jugendlichen schnellstmöglich zu beenden und weitere Übergriffe zu verhindern.

„Ruhe bewahren, nichts überstürzen!“ ist und bleibt die wichtigste Devise, wenn ich die Vermutung habe, ein Kind könnte von sexualisierter Gewalt betroffen sein. Lieber einmal mehr Innehalten und bewusst ein und ausatmen – wir Erwachsenen sind häufig zu schnell für die Kinder.

Wir empfehlen - bevor etwas passiert - Kontakt zu  Fachberatungsstellen vor Ort aufzubauen und sich im Falle eines Falls von ihnen oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des  Hilfetelefons Sexueller Missbrauch beraten zu lassen. Auch die regionalen Vertrauenspersonen des GJWs oder Vertrauenspersonen in deiner Gemeinde können dich unterstützen.

Empfohlene Sofortmaßnahmen

Im Folgenden beschreiben wir, was man in Situationen tun sollte, in denen man etwas beobachtet und dabei ein komisches Gefühl oder eine Vermutung hat oder wenn ein Kind oder Jugendlicher sich dir mitteilt, weil sie
oder er etwas gesehen oder erlebt hat.

Im Beobachtungsfall

  1. Ruhe bewahren! Nichts überstürzen. Gehe ruhig, besonnen und vorsichtig vor. Hysterie hilft niemandem – am wenigsten dem betroffenen Kind oder Jugendlichen.
  2. Überlege, woher die Vermutung kommt.
  3. Notiere Anhaltspunkt für die Vermutung und schütze sie vor dem Zugriff anderer.
  4. Sprich mit einer (nicht involvierten) Person deines Vertrauens - nichts im Alleingang!
    Kontaktiere
    eine Fachberatungsstelle vor Ort oder das Hilfetelefon und lass dich beraten.
  5. Biete dem Kind oder Jugendlichen ein Gespräch an und akzeptiere, wenn es abgelehnt wird.

Sorge für dich! Erkenne eigene Grenzen und Möglichkeiten und akzeptiere sie.

Auf keinen Fall:
sofort die Familie informieren,
die mutmaßliche Täterin, den mutmaßlichen Täter informieren,
sofort die Polizei oder eine Behörde einschalten.

Im Mitteilungsfall

  1. Ruhe bewahren! Nichts überstürzen.
  2. Glaube ihr/ihm! Nimm ihre/seine Äußerungen ernst.
    Versichere
    ihr/ihm, dass sie/er keine Schuld hat und, dass es richtig war, sich dir mitzuteilen.
    Sei stark!
    Vermittle ihr/ihm, dass du es aushältst wovon sie/er dir erzählt.
    Versprich nichts, was du anschließend nicht halten kannst.
    Eigenes Vorgehen immer absprechen: „Ich entscheide nicht über deinen Kopf hinweg“, aber auch erklären: „Ich werde mir Rat und Hilfe holen.“
  3. Biete dem Kind oder Jugendlichen an, dass sie/er jederzeit wieder zum Gespräch kommen darf. Akzeptiere, wenn es abgelehnt wird.
  4. Notiere dir nach dem Gespräch Antworten auf die W-Fragen und schütze deine Notizen vor dem Zugriff anderer.
  5. Sprich mit einer (nicht involvierten) Person deines Vertrauens - nichts im Alleingang!
  6. Kontaktiere eine Fachberatungsstelle vor Ort oder das Hilfetelefon und lass dich beraten.

Sorge für dich! Erkenne eigene Grenzen und Möglichkeiten und akzeptiere sie.

Auf keinen Fall:
die Eltern der/des Betroffenen gegen den Willen des Kindes oder Jugendlichen informieren,
die mutmaßliche Täterin oder den mutmaßlichen Täter informieren,
ein  gemeinsames  Gespräch  mit  Betroffenen und mutmaßlicher Täterin/mutmaßlichem Täter initiieren,
sofort die Polizei oder eine Behörde einschalten.